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Newsartikel

Ankündigung eines "Ausfallbonus"

Die österreichische Bundesregierung hat aufgrund der am Wochenende bekannt gegebenen weiteren Beschränkungen für die Wirtschaft und das Geschäftsleben bzw. Verlängerung des Lockdowns, zwei Neuerungen bekannt gegeben. Die Details sind einer - erst noch zu veröffentlichenden - Richtlinie bzw. Verordnung zu entnehmen, so dass diese Information nur als vorläufige zu betrachten ist.

  • Verlängerung des Härtefallfonds:

Der bisher nur für das Jahr 2020 vorgesehene Härtefallfonds wird bis 30.6.2021 verlängert, d.h. die Beobachtungszeiträume, für welche einerseits ein Umsatzeinbruch zu berechnen ist, andererseits ein Nettoeinkommensentgang gefördert wird, wird bis zum Ende des ersten Halbjahres 2021 verlängert.

  • Ausfallsbonus:

Geplant ist nunmehr ein Ausfallsbonus für alle Unternehmer, der sich nach den bisherigen Informationen wie folgt ergibt:

  • Der Ausfallsbonus wird ab Jänner 2021 als direkter Zuschuss über das Finanzamt mittels Finanzonline zu beantragen sein. Erstmals kann der Ausfallsbonus am 16.2.2021 beantragt werden; für die Folgemonate kann dieser jeweils am 16. des Folgemonates beantragt werden.
  • Voraussetzung ist ein Umsatzeinbruch im Vergleich zum Kalendermonat des Jahres 2019, dh. etwa bei Jänner 2021 wird mit dem Jänner 2019 verglichen. Es muss hierbei zumindest ein Umsatzeinbruch von 40 % vorliegen, wobei dies automatisiert von der Finanzverwaltung, wie schon bisher mit der Umsatzsteuervoranmeldung bzw. den Vergleich der Voranmeldungen, überprüft wird.
  • Als Ausfallsbonus wird 30 % des Umsatzrückganges ausbezahlt, wenn also etwa der Umsatz im Jänner 2019 EUR 10.000,00 betrug, jener im Jänner 2021 EUR 1.000,00, so wird von der Differenz in Höhe von EUR 9.000,00 30 %, also EUR 3.000,00, ausbezahlt.
  • Der Ausfallsbonus wird hierbei mit 15 % als echter Ausfallsbonus, ähnlich dem Lockdown-Umsatzersatz behandelt. 15 % des Ausfallsbonus sind ein Vorschuss auf den Fixkostenzuschuss II.
  • Wenn daher die gesamten 30 % Ausfallsbonus in Anspruch genommen werden, so ist auch zwingend ein Antrag auf Fixkostenzuschuss II. zu stellen. Wird ein derartiger Antrag nicht gestellt, ist der Ausfallsbonus eben mit den 15 % limitiert.
  • Der Ausfallsbonus ist weiterhin gedeckelt (analog etwa zum Fixkostenzuschuss), jedoch wurde der Höchstbetrag pro Unternehmung nunmehr von EUR 800.000,00 auf EUR 1 Mio. angehoben.

Weiters wurde bekannt gegeben, dass die Begrenzung für den Verlustersatz nunmehr nicht mehr EUR 2 Mio., sondern bereits EUR 3 Mio. pro Unternehmen beträgt.



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