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Newsartikel

Einfuhr von Luftfahrzeugen in die Europäische Union Steuerbefreiung aufgrund des gewerblichen Betriebs im entgeltlichen grenzüberschreitenden Flugverkehr

Seit April 2017 achtet die Zollverwaltung im Zuge der Einfuhr von Luftfahrzeugen vermehrt auf die Verwendung des Luftfahrzeuges im entgeltlichen grenzüber-schreitenden Flugverkehr durch den Halter.

Ausgangspunkt ist die von der österreichischen Zollverwaltung „aufgegriffene“ Falcon 7X am Flughafen Wien, welche unverzollt in der Europäischen Union unterwegs war. Wir empfehlen daher, bei einer geplanten Einfuhr bzw. Verzollung von Luftfahrzeugen rund 2 Tage vorab die entsprechenden Unterlagen (Nachweis des wirtschaftlichen Eigentums am Luftfahrzeug, Halterschaftsvertrag sowie Eintragung des Luftfahrzeuges am AOC sowie den Nachweis über die gewerbliche Nutzung, den entgeltlichen internationalen Flugverkehr) an die Zollverwaltung zu übermitteln. Somit ist die Zollverwaltung in der Lage die Voraussetzungen für die steuerfreie Einfuhr des Luft-fahrzeuges vorab zu prüfen und sollte dies unnötige Stehzeiten zwischen Landung des Luftfahrzeu-ges auf dem österreichischen Flughafen und durchgeführter Verzollung vermeiden. Gerne stehen wir für die Unterstützung bei der Einfuhr von Luftfahrzeugen zur Verfügung. Durch unsere laufende enge Zusammenarbeit mit dem österreichischen Zoll kennen wir die richtigen Ansprechpersonen um die Einfuhr von Luftfahrzeugen korrekt und effizient abzuwickeln.



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