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Newsartikel

Investitionsprämie für Neuinvestitionen

Ab 1. August 2020 werden „materielle und immaterielle Neu-Investitionen“ über die Investitionsprämie gefördert. Die Investitionstätigkeit österreichischer Unternehmen soll angekurbelt werden, indem eine Prämie von 7 % für Investitionen allgemein bzw. 14 % bei Neuinvestitionen im Bereich Digitalisierung, Ökologisierung und Gesundheit/Life Science über das AWS ausgezahlt wird.

Was wird gefördert?

  • Gefördert werden materielle und immaterielle aktivierungspflichtige Neuinvestitionen in das abnutzbare Anlagevermögen von Unternehmen, soweit das Anlagevermögen an österreichischen Standorten Verwendung findet.
  • Die Investition muss zwischen 1. September 2020 und 28. Februar 2021 erfolgen, wobei erste Maßnahmen im Zusammenhang mit der Investition zwischen 1. August 2020 und 28. Februar 2021 gesetzt werden müssen.

PRAXISTIPP: allfällige Bestellvorgänge für Anlagegüter sollten daher nicht mehr im Juli 2020 erfolgen, sondern es sollte bis 1. August 2020 zugewartet werden.

  • Ausgeschlossen sind klimaschädliche Investitionen, Investitionen in unbebaute Grundstücke, Finanzanlagen und Unternehmensübernahmen, sowie aktivierte Eigenleistungen. Als klimaschädliche Investitionen gelten jene, die mit der Errichtung oder Erweiterung von Anlagen, die der Förderung, dem Transport oder Speicherung von fossilen Energieträgern dienen, sowie die Errichtung von Anlagen, die fossile Energieträger direkt nutzen. Eine Investitionsprämie für Investitionen, die fossile Energieträger direkt nutzen, ist allerdings dennoch möglich, wenn durch diese Investition eine substanzielle Treibhausgasreduktion erzielt wird.

Wie erfolgt der Antrag?

  • Die Förderung wird von der Austria Wirtschaftsservice GmbH (AWS) abgewickelt und erfolgt in Form eines Zuschusses. Der Zuschuss selbst, stellt keine steuerpflichtige Einnahme dar, sodass dadurch die Abschreibung des Wirtschaftsgutes nicht kürzt wird.
  • Der Austria Wirtschaftsservice GmbH wird dafür die ein Betrag von max. EUR 1 Mrd. zur Verfügung gestellt. Die Details für die Abwicklung werden in einer noch zu erlassenden Richtlinie in Form einer Verordnung durch das Bundesministerium für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort geregelt. Diese Verordnung wird auf der Homepage des Bundesministeriums für Digitalisierung und Wirtschaftsstandort veröffentlich werden.

PRAXISTIPP: da die Fördermittel mit EUR 1 Mrd. begrenzt sind, sollte rechtzeitig die entsprechende Planung vorgenommen werden, da mit einer großen Anzahl an Investitionsprämienanträge und möglicherweise einer frühzeitigen Ausschöpfung der vorgesehenen Budgetmittel zu rechnen ist.



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