RECHNUNGSLEGUNGSBERATUNG

Rechnungslegung unterliegt einem stetigen Wandel. Einerseits durch neu anzuwendende Standards vor allem im Bereich der internationalen Rechnungslegung, anderseits durch unternehmensseitige Veränderungen, welche zu Anwendung neuer, erweiterter Rechnungslegungsvorschriften führen.


Spezialfälle oder komplexere Auslegung von gesetzlichen Regelungen stellen für viele - vor allem kleinere Rechnungswesenabteilungen - Herausforderungen dar. CENTURION unterstützt praxisnah durch ad-hoc Hilfestellungen bei der Umstellung, Organisation und laufenden Optimierung von Rechnungslegungsprozessen, durch die Durchführung von maßgeschneiderten Inhouse-Schulungen sowie bei der Erstellung von Bilanzierungshandbüchern.

Unterstützung bei der Implementierung neuer oder geänderter IFRS

Geänderte oder neue IFRS Standards bringen laufend Herausforderungen für Unternehmen. CENTURION unterstützt bei erstmaliger oder geänderter Anwendung sowie bei der rechtskonformen Ausnützung von Ermessens- und Handlungsspielräumen. In diesem Zusammenhang unterstützen wir auch bei der Aktualisierung von (IFRS)-Bilanzierungshandbüchern.

Unterstützung bei der Erstanwendung

Die erstmalige Anwendung von IFRS hat weitreichende Auswirkungen auf das Unternehmen. Durch geänderte Informationserfordernisse ist nicht nur die Rechnungswesenabteilung betroffen, sondern sind auch weitere Fachbereiche in die Erstellung des Abschlusses miteinzubeziehen. Eine frühzeitige Planung und die Involvierung der Stakeholder stellen dabei Erfolgskriterien dar. CENTURION unterstützt sowohl inhaltlich als auch durch Projektmanagement-Tätigkeiten.

Unterstützung bei Enforcement-Verfahren

In Österreich wird die Rechnungslegung von kapitalmarktorientierten Unternehmen von der Österreichischen Prüfstelle für Rechnungslegung (OePR) überprüft. CENTURION unterstützt durch proaktive Beratung zu FMA-Prüfungsschwerpunkten sowie bei der Vorbereitung auf und während OePR-Prüfungen.

Unterstützung bei der Abschlusserstellung

IFRS Einzel- sowie Konzernabschlüsse stellen - unabhängig davon ob sie freiwillig oder aufgrund einer gesetzlichen oder vertraglichen Verpflichtung erstellt werden - für Unternehmen eine eine periodisch wiederkehrende Herausforderung dar.

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CENTURION News und Aktuelles

Wie ist die neue Kurzarbeit ab Juli 2022 geregelt?

Das ursprünglich bis Ende Juni befristete Kurzarbeitsmodell wurde im Rahmen der Phase 6 bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Die ab 1. Juli 2022 gültige Kurzarbeitsrichtlinie sieht dabei Änderungen im Antragsverfahren sowie bei den Vergütungszuschlägen vor.

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