MINERALÖLSTEUER

Aufgrund der EU Energierichtlinien wird Mineralöl dann unversteuert an Luftfahrtunternehmen abgegeben, wenn die Verwendung als Kraftstoff für die gewerbliche Luftfahrt gegeben ist. Von der Mineralölsteuer-Befreiung ist die private Luftfahrt ausgenommen. Umgesetzt ist diese Richtlinie im nationalen Mineralölsteuergesetz (MöSt) 1995 - gem. § 4 Abs. 1 Z1 gilt die Steuerbefreiung für Mineralöl, das an Luftfahrtunternehmen abgegeben wird.


Das abgegebene Mineralöl muss unmittelbar zur entgeltlichen Erbringung von Luftfahrtdienstleistungen verwendet werden - dies sind die gewerbsmäßige Beförderung von Personen oder Sachen sowie sonstige gewerbsmäßige Dienstleistungen, die mittels eines Luftfahrtzeuges (sowohl Fläche als auch Copter), unmittelbar an den Kunden des Luftfahrtunternehmens erbracht werden.

Seit der Novelle des Mineralölsteuergesetzes 2017 besteht ein besonderes Verfahren zur Steuerbefreiung, nämlich in Form eines Freischeins. Für dessen Ausstellung sind gesetzliche normierte Nachweise zu erbringen - CENTURION unterstützt bei der Aufstellung der geforderten Dokumente sowie im Verfahren zur Ausstellung des Freischeins, sowohl die Luftfahrtunternehmen als auch die Inhaber von Freilagern.

Die Steuerbefreiung setzt eine Aufbewahrung von Tickets bzw. Passagierlisten voraus - wobei hier neben den Regelungen im von der Austro Control für das Luftfahrtunternehmen freigegebenen Ground Operations Manual - basierend auf den internationalen Regelungen der IATA - auch Regelungen der nationalen Steuerbehörden DSGVO konform umzusetzen sind. CENTURION ist Ihr verlässlicher Ansprechpartner für die rechtssichere Aufbewahrung von Passagierdaten für die unterschiedlichen nationalen und internationalen Zwecke.

CENTURION verfügt über langjährige und umfassende Erfahrung in der Vertretung von Air Taxi-Betrieben, insbesondere hinsichtlich der MöSt-Befreiung beim Einsatz von über Halterschaftsverträgen zur Verfügung gestellten Luftfahrtzeugen für Eigentümerflüge. Unsere Steuerexperten übernehmen auch Ihre steuerliche Vertretung bei Verfahren mit Finanzbehörden.

CENTURION News

Entwurf einer überarbeiteten Energiebesteuerungsrichtlinie in Europa

Die Europäische Kommission hat mit Entwurf vom 14.7.2021 eine gänzliche Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie vorgelegt,
welche auch umfangreiche Änderungen in der Besteuerung des Flugtreibstoffes vorsieht.

Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes in Sachen Freischein - Mineralölsteuerbefreiung

Neue Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts zur Ausstellung eines Freischeins bei Flügen des Luftfahrzeugeigentümers.

 

Geänderte Flugabgabe ab 1. September 2020

Im Rahmen des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 wurde auch das Flugabgabegesetz novelliert.

Mineralölsteuerbefreiung für Airtaxi-Betrieb, Freischeinerteilung

Unserer Kanzlei ist es gelungen, am 14.03.2019 eine richtungsweisende Erkenntnis beim Bundesfinanzgericht zu erreichen, wonach – entgegen der bisherigen Praxis und Rechtsansicht der Finanzverwaltung – ein Freischein inkl. Betankungsschein auch dann ausgestellt werden muss, wenn das Luftfahrzeug im Wesentlichen den Eigentümer des Luftfahrzeuges gewerblich befördert und an diesen der Flugtransport auch fremdüblich verrechnet wird.

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