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Wirtschafts­treuhändische Tätigkeiten

WIRTSCHAFTSTREUHÄNDISCHE AUFGABEN

CENTURION hat sich in allen Leistungsbereichen auf die Luftfahrtbranche spezialisiert. Als solche bietet wir maßgeschneiderte Lösungen für sämtliche wirtschaftstreuhändische Tätigkeiten für Luftfahrtunternehmen: Von der laufenden Buchhaltung, über die Erstellung und Veröffentlichung von Jahresabschlüssen, der laufenden Steuerberatung und Lohnverrechnung, der Durchführung von freiwilligen oder gesetzlich vorgeschriebenen Abschlussprüfungen sowie der Übernahme von Treuhand-Aufgaben. Unser Branchen-Know How sowie die langjährige Erfahrung machen uns in diesem Bereich zur führenden Kanzlei in Österreich.


Das österreichische Steuerrecht sieht vor allem für die gewerbliche Luftfahrt einige Sonderregelungen und Befreiungen, wie bspw. die Steuerbefreiung für Umsätze nach § 6 Abs. 1 iVm § 9 Abs 22 UStG, sowie für gewerbliche internationale Luftfahrt die Vorsteuerbefreiung gem. § 9 Abs 22 UStG für Vorleistungen von Luftfahrtbetrieben, vor. CENTURION unterstützt bei der Identifizierung und rechtssicherer Anwendung von Sonderregelungen sowie bei der Vertretung vor Steuerbehörden bei strittigen Fällen.

Im Zuge von Anschaffungsvorgängen sowie beim Import von Luftfahrzeugen nach Österreich sind insbesondere umsatzsteuerrechtliche sowie zollrechtliche Bestimmungen einzuhalten, denn nur ein steuerrechtlich ordnungsgemäßer Import führt zu einer Umsatzsteuer- und Zollbefreiung der Anschaffung. CENTURION begleitet laufend den Import von Luftfahrzeugen und ist somit verlässlicher Partner für Ihre Anschaffung.

Mit CENTURION können Sie sich auf Ihr Unternehmen konzentrieren - wir übernehmen Ihre steuerrechtliche Vertretung vor Steuerbehörden und anderen relevanten Behörden. Durch unsere langjährigen Tätigkeiten kennen wir die handelnden Personen sowie die einzuhaltenden Prozesse und können dadurch effizient und zielgerichtet Ihre Anliegen vertreten.

Auch Luftfahrtbetriebe können einer gesetzlichen Abschlussprüfung unterliegen bzw. freiwillig geprüft werden. Durch die spezifischen Tätigkeiten stellt die Branche auch erhöhte Anforderungen an den jeweiligen Abschlussprüfer. CENTURION hat sich bereits vor Jahren auf die Prüfung von Luftfahrtunternehmen spezialisiert und eigene Prüfungsprogramme entwickelt, um eine risikoorientierte und effiziente Abschlussprüfung nach internationalen Standards zu ermöglichen.

CENTURION News

Entwurf einer überarbeiteten Energiebesteuerungsrichtlinie in Europa

Die Europäische Kommission hat mit Entwurf vom 14.7.2021 eine gänzliche Überarbeitung der Energiebesteuerungsrichtlinie vorgelegt,
welche auch umfangreiche Änderungen in der Besteuerung des Flugtreibstoffes vorsieht.

Entscheidung des Bundesfinanzgerichtes in Sachen Freischein - Mineralölsteuerbefreiung

Neue Erkenntnis des Bundesfinanzgerichts zur Ausstellung eines Freischeins bei Flügen des Luftfahrzeugeigentümers.

 

Geänderte Flugabgabe ab 1. September 2020

Im Rahmen des Konjunkturstärkungsgesetzes 2020 wurde auch das Flugabgabegesetz novelliert.

Mineralölsteuerbefreiung für Airtaxi-Betrieb, Freischeinerteilung

Unserer Kanzlei ist es gelungen, am 14.03.2019 eine richtungsweisende Erkenntnis beim Bundesfinanzgericht zu erreichen, wonach – entgegen der bisherigen Praxis und Rechtsansicht der Finanzverwaltung – ein Freischein inkl. Betankungsschein auch dann ausgestellt werden muss, wenn das Luftfahrzeug im Wesentlichen den Eigentümer des Luftfahrzeuges gewerblich befördert und an diesen der Flugtransport auch fremdüblich verrechnet wird.

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