MOORE CENTURION Pressemeldungen
2025
Voraussichtliche SV-Werte 2026
Die Österreichische Gesundheitskasse hat die voraussichtlichen SV-Werte für 2026 bekannt gegeben.
Die Geringfügigkeitsgrenze steigt auf € 551,10 monatlich, die Höchstbeitragsgrundlage auf € 6.930,00. Auch die Grenzbeträge für den Arbeitslosenversicherungsbeitrag sowie weitere Beitrags- und Berechnungswerte wurden entsprechend angepasst.
Stellt die Mitarbeiterprämie 2025 eine Sonderzahlung dar?
Die Bundesregierung hat die Mitarbeiterprämie 2025 neu geregelt.
Bis zu € 1.000 pro Jahr sind lohnsteuerfrei, jedoch voll sozialversicherungspflichtig.
Ob die Prämie als Sonderzahlung gilt, ist laut ÖGK vom Einzelfall abhängig – bei einmaliger Auszahlung eher nicht, bei regelmäßiger Wiedergewährung schon.
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Mitarbeiterprämie Neu nur eine Mogelpackung?
Befreiung der neuen Mitarbeiterprämie umfasst nur die Lohnsteuer.
Die ab 17.06.2025 gültige Mitarbeiterprämie ist nur von der Lohnsteuer befreit, alle anderen Abgaben bleiben pflichtig. Bis zu € 1.000 (bzw. € 3.000 mit Gewinnbeteiligung) sind steuerfrei. Die Prämie muss zusätzlich und betrieblich begründet sein. Auszahlungen über diese Grenzen führen zur Pflichtveranlagung.
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Aus Bildungskarenz wird Weiterbildungszeit
Die Bildungskarenz wird abgeschafft und durch das Modell der Weiterbildungszeit ersetzt.
Die Bildungskarenz wird zum 31.03.2025 abgeschafft und durch die Weiterbildungszeit ersetzt, die ab 01.01.2026 gilt. Neuantritte sind bis 31.05.2025 möglich, wenn eine Arbeitgeber-Vereinbarung vorliegt. Ab 01.01.2026 beträgt die tägliche Unterstützung mindestens 32 € bei mindestens 20 Wochenstunden Weiterbildung (16 bei Betreuungspflichten) und 20 ECTS pro Semester.
Anzeigepflichten bei der Beauftragung ausländischer Subunternehmer
Melde- und Nachweispflichten für ausländische Dienstleister in Österreich
Ausländische Unternehmer, die in Österreich tätig sind, müssen reglementierte Tätigkeiten melden und sicherstellen, dass entsandte Arbeitskräfte nach österreichischen Vorschriften entlohnt werden. Zusätzlich ist eine Meldung bei der Zentralen Koordinationsstelle erforderlich. Relevante Unterlagen müssen während des Einsatzes am Standort bereitgehalten werden.
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