DUE DILIGENCE

Eine Due Diligence hat sich als fester Bestandteil von Mergers & Acquisitions-Prozessen etabliert. Der Kaufinteressent verfolgt mit der Due Diligence das Ziel, die Informationsasymmetrie zwischen Kaufinteressent und Verkäufer zu vermindern.

Unser interdisziplinäres CENTURION Team begleitet Sie bei Unternehmenskäufen oder -verkäufen mit folgenden Due Diligence Leistungen aus einer Hand und liefert ihnen so eine fundierte Grundlage für unternehmerische Entscheidungen:

Financial Due Diligence

Die Financial Due Diligence ist regelmäßig das Kernstück im Rahmen von Unternehmensakquisitionen. Die Financial Due Diligence hat allgemein die Informationsgewinnung und die Identifikation von Chancen und Risiken (Upside/Downside-Potenziale) zum Inhalt, und zwar unabhängig davon, ob die Due Diligence im Auftrag eines potenziellen Käufers oder eines Verkäufers durchgeführt wird.

Tax Due Diligence

Die Tax Due Diligence-Prüfung ist regelmäßig wesentlicher Bestandteil im Rahmen einer beabsichtigten Unternehmenstransaktion. Ziel einer Due-Diligence-Prüfung ist die Identifikation steuerlicher Chancen und Risiken der Unternehmensakquisition sowie als Ergebnis die Gewinnung von Erkenntnissen, die die Herleitung einer optimalen steuerrechtlichen Transaktionsstruktur ermöglichen.

IT Due Diligence

Vorhandene IT-Systeme (Technologien, Hardware, Software) sowie die vom unternehmen verfolgte IT-Strategie sind zentrale Bestandteile heutiger Unternehmen und stellen Leistungs- und Funktionsfähigkeit sicher. Im Rahmen von IT Due Diligences führen wir eine Erhebung und Beurteilung der IT-Systeme und Prozesse durch und beurteilen den Reifegrad der IT-Abteilung. Weiters beurteilen wir potentielle Investitionen bzw. Aufwendungen, welche durch die Integration und Migration in bestehende Systemlandschaften notwendig werden.

CENTURION News und Aktuelles

Wie ist die neue Kurzarbeit ab Juli 2022 geregelt?

Das ursprünglich bis Ende Juni befristete Kurzarbeitsmodell wurde im Rahmen der Phase 6 bis Ende des Jahres 2022 verlängert. Die ab 1. Juli 2022 gültige Kurzarbeitsrichtlinie sieht dabei Änderungen im Antragsverfahren sowie bei den Vergütungszuschlägen vor.

Weitere News

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