MOORE CENTURION Pressemeldungen
2026
Luxusimmobilien im Fokus
Das Betrugsbekämpfungsgesetz 2025 verschärft die umsatzsteuerlichen Regeln für Luxusimmobilien.
Die Vermietung besonders repräsentativer Wohnimmobilien ist künftig unecht umsatzsteuerbefreit, ohne Möglichkeit zur Option und ohne Vorsteuerabzug. Als Luxusimmobilien gelten Wohnobjekte mit Kosten von über € 2 Mio. innerhalb von fünf Jahren.Die Neuregelung gilt für Immobilien ab 1.1.2026 und Umsätze nach dem 31.12.2025.
Mehrfachsachbezug bei der Nutzung mehrerer Firmenautos?
Wird Arbeitnehmern die Privatnutzung eines arbeitgebereigenen Fahrzeugs erlaubt, ist dafür ein Sachbezug anzusetzen.
Nach Ansicht von Finanzamt und BFG ist bei der Privatnutzung mehrerer Firmenfahrzeuge für jedes Fahrzeug ein gesonderter Sachbezug anzusetzen, sofern keine Nachweise über eine eingeschränkte Nutzung vorliegen. Für die Praxis empfiehlt sich daher, die Privatnutzung auf ein Fahrzeug zu beschränken und ein lückenloses Fahrtenbuch zu führen.
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Haftet ein GmbH-Geschäftsführer auch nach seinem Ausscheiden für Abgabenschulden weiter?
GmbH-Geschäftsführer haften im Rahmen der Vertreterhaftung für Abgabenschulden, wenn sie während ihrer Funktionsperiode abgabenrechtliche Pflichten schuldhaft verletzen.
Voraussetzung ist eine Pflichtverletzung, deren Kausalität für den Abgabenausfall sowie zumindest fahrlässiges Verhalten. Nach Ansicht des VwGH kann die Haftung auch nach dem Ausscheiden greifen, sofern die Abgaben auf den Zeitraum der Geschäftsführertätigkeit entfallen.
BMF-Information zur gespaltenen Gewinnverwendung im engeren Sinn
Das BMF hat klargestellt, unter welchen Voraussetzungen eine gespaltene Gewinnverwendung im engeren Sinn steuerlich anerkannt wird.
Diese liegt vor, wenn Gewinne nur an bestimmte Gesellschafter ausgeschüttet werden, während andere dafür Gewinnvorrechte für spätere Jahre erhalten. Voraussetzung ist laut BMF eine gesellschaftsvertragliche Grundlage und eine wirtschaftliche Begründung, etwa durch nachvollziehbare Thesaurierung aus Liquiditäts- oder Investitionsgründen.
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Wichtige Neuerungen zum Jahresbeginn
Zum Jahresbeginn 2026 treten mehrere gesetzliche Änderungen in Kraft.
Betroffen sind vor allem Steuer- und Arbeitsrecht, etwa der Einkommensteuertarif, der Pendlereuro, neue Kündigungsregeln für freie Dienstnehmer und zusätzliche Meldepflichten für Arbeitgeber. Außerdem bleiben Geringfügigkeitsgrenze und Sachbezugszinssatz weitgehend unverändert und Pflegeberufe werden als Schwerarbeit anerkannt.
